AGB LiveSpace
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von
Oleksandr Oliinyk
Eiswerkstraße 3/1/2
1220 Wien
Österreich
(im Folgenden „Auftragnehmer“).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (z. B. Angebot/Bestellung) zustande.
III. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro und werden im Angebot sowohl netto als auch brutto (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) ausgewiesen.
Maßgeblich ist der im Angebot angegebene Gesamtpreis (Bruttobetrag).
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zusatzleistungen wie Fundamentarbeiten, Elektrik oder bauliche Vorbereitungen nicht im Preis enthalten.
IV. Zahlungsbedingungen
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung.
Der Restbetrag ist spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Regelung (§ 456 UGB) verrechnet.
Mahn- und Inkassokosten können zusätzlich geltend gemacht werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
V. Stornierung / Rücktritt
Bei Stornierung durch den Kunden wird die geleistete Anzahlung (50 %) einbehalten.
Zusätzlich behält sich der Auftragnehmer vor, bereits entstandene Kosten (insbesondere Planung, Beratung, Organisation, Logistik, Materialdisposition) gesondert in Rechnung zu stellen.
Bei individuell angefertigten Produkten ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen.
VI. Lieferzeit und Verzögerungen
Die Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen, ist jedoch unverbindlich.
Verzögerungen aufgrund von Produktionsproblemen, Lieferengpässen, Witterungseinflüssen, Ausfällen von Lieferanten oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen können zu einer Verlängerung der Lieferzeit (bis zu 16 Wochen) führen.
Daraus entstehen keine Schadenersatzansprüche des Kunden.
VII. Montagebedingungen
Der Kunde ist verpflichtet, den Montageort vollständig vorzubereiten.
Dazu zählen insbesondere:
- freier und ungehinderter Zugang
- geeigneter, tragfähiger Untergrund
- ausreichender Arbeitsraum
- erforderliche Stromversorgung (falls notwendig)
Ist der Montageort nicht bereit oder nicht geeignet, werden zusätzliche Kosten (insbesondere Anfahrt, Wartezeiten, erneute Termine) gesondert verrechnet.
VIII. Bauliche Voraussetzungen / Fundament
Fundamente, Unterkonstruktionen sowie sämtliche bauliche Vorbereitungsarbeiten sind nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Diese Leistungen sind vom Kunden auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten durch geeignete, konzessionierte Fachbetriebe durchführen zu lassen.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die bauliche Eignung, Tragfähigkeit sowie statische Voraussetzungen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus ungeeigneten baulichen Voraussetzungen oder aus Leistungen Dritter entstehen.
IX. Genehmigungen
Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. Baubewilligungen) sind vom Kunden eigenverantwortlich einzuholen.
Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung oder Haftung.
X. Elektrik
Elektrische Arbeiten und Anschlüsse sind nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers.
Diese sind ausschließlich durch einen konzessionierten Elektriker auf Verantwortung und Kosten des Kunden durchzuführen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für elektrische Installationen oder daraus resultierende Schäden.
XI. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
Die Vergütung erfolgt nach individueller Vereinbarung mit dem Kunden (z. B. Zusatzangebot oder Pauschalpreis).
XII. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährt eine Gewährleistung von 24 Monaten auf die Montageleistung.
Für gelieferte Produkte gelten ausschließlich die jeweiligen Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers.
XIII. Haftung
Für Schäden aufgrund von
- ungeeigneten baulichen Voraussetzungen
- versteckten Mängeln am Baukörper
- fehlerhaften Vorleistungen Dritter
- unsachgemäßer Nutzung
wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.
XIV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
XV. Foto- und Videorechte
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos und Videos der ausgeführten Arbeiten zu erstellen und für Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden.
Der Kunde kann dieser Nutzung nur vor Vertragsabschluss schriftlich widersprechen.
XVI. Leistungsabgrenzung
Nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers sind insbesondere:
- Fundamentarbeiten
- Elektroinstallationen
- bauliche Anpassungen oder Änderungen am Gebäude
- statische Berechnungen
- Arbeiten an bestehenden Bauteilen
XVII. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Wien, sofern gesetzlich zulässig.